1,3 Milliarden Euro mehr für Asylunterkünfte
Bayerns Innenministerium gab für Asylunterkünfte in drei Jahren 1,3 Milliarden Euro mehr aus als geplant, 2024 waren es 430 Millionen Euro
Was ist passiert?
Wer Asylbewerber unterbringt, braucht Gebäude, Sicherheitsdienste und Geld für die Landratsämter und Städte, die vor Ort die Unterkünfte betreiben. Der Freistaat Bayern führt diese Ausgaben in einem eigenen Haushaltskapitel (03 13) im Etat des Innenministeriums. Genau dieses Kapitel lief immer wieder aus dem Ruder.
Die Überschreitungen betrugen 2020 rund 176,0 Mio. Euro und 2021 noch 91,0 Mio. Euro. Dann sprang der Betrag auf 447,6 Mio. Euro (2022), 445,5 Mio. Euro (2023) und 430,3 Mio. Euro (2024). Zusammen sind das in drei Jahren 1.323,4 Mio. Euro (447,6 + 445,5 + 430,3). Im Schnitt entspricht das rund 441 Mio. Euro im Jahr oder knapp 1,2 Mio. Euro jeden Tag (441 Mio. geteilt durch 365).
Besonders auffällig ist der Doppelhaushalt 2024/2025. Er beruhte auf der Annahme von 55.000 Zugängen pro Jahr. Nachdem der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht war, wurden die Annahmen nicht mehr aktualisiert, auch nicht bis zum Beschluss am 21. Juni 2024. Schon im September 2024 stellte das Innenministerium fest, dass das Geld nicht reichen würde. Bereits am 7. Oktober 2024 stimmte das Finanzministerium vorläufig Mehrausgaben von bis zu 525,0 Mio. Euro zu.
Die Staatsregierung verweist auf gesetzliche Pflichten zur Unterbringung. Wo Rechtsansprüche zu erfüllen seien, brauche es keinen Nachtragshaushalt. Eine Mehrausgabe müsse auch nicht objektiv unvorhersehbar sein, es genüge, dass sie tatsächlich nicht vorhergesehen wurde. Eine Stelle, an der gespart wurde, nannte sie nicht, denn das hätte Kernaufgaben wie die öffentliche Sicherheit getroffen. Zugleich heißt es, die Mehrausgaben seien an anderer Stelle kompensiert worden. Der Landtag erfuhr davon in den halbjährlichen Mitteilungen, ein Konsultationsverfahren gab es nie. Für 2025 fielen keine Überschreitungen mehr an, den Ansatz für 2026 hält die Regierung für auskömmlich.
Kritik
Wer drei Jahre in Folge rund 430 bis 448 Mio. Euro über dem Plan landet, kann nicht mehr von Unvorhergesehenem sprechen. Dann muss der Haushalt von Anfang an realistisch veranschlagt werden. Die Annahme von 55.000 Zugängen hätte nach Einbringung des Entwurfs überprüft werden müssen, schon weil der Beschluss erst im Juni 2024 fiel. Wo Pflichtaufgaben sicher anfallen, gehört das Geld in den Haushaltsplan und nicht in nachträgliche Genehmigungen, denn nur so behält der Landtag die Kontrolle.
Drucksache 19/13257: Schriftliche Anfrage: Wiederkehrende überplanmäßige Ausgaben für die Unterbringung von Asyl - bewerbern und sonstigen Ausländern, Bayerischer Landtag, 7. September 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.