Finanzamt Kaufbeuren erlässt 4,35 Mrd. Euro
Das Finanzamt Kaufbeuren erließ Firmenerben in 41 Fällen im Schnitt 106 Mio. Euro Steuern, ohne dass Vorgesetzte zustimmen müssen
Was ist passiert?
In Bayern wird die Erbschaft- und Schenkungsteuer nur in sechs Finanzämtern bearbeitet. Wer Unternehmensvermögen von mehr als 26 Mio. Euro erbt oder geschenkt bekommt, kann sich einen Teil der Steuer erlassen lassen, wenn sein übriges Vermögen zur Zahlung nicht reicht (Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG). Über den Antrag entscheidet dasselbe Finanzamt, das auch die Steuer festsetzt.
Auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Florian von Brunn legte das Finanzministerium im September 2026 Zahlen bis zum 30. Juni 2026 vor. In Kaufbeuren gingen 52 Anträge ein, in 41 Fällen wurde die Steuer teilweise erlassen, zusammen 4.352.131.352 Euro. Das sind rund 106 Mio. Euro je Fall (4,35 Mrd. Euro geteilt durch 41). Rechnet man die Erlasse aller sechs Ämter zusammen, ergeben sich etwa 6,7 Mrd. Euro: gut 1,3 Mrd. Euro in voller Höhe und knapp 5,4 Mrd. Euro in Teilerlassen. Kaufbeuren allein trägt damit rund 65 Prozent (4,35 geteilt durch 6,7).
Wer in den Finanzämtern das letzte Wort hat, beantwortet das Ministerium deutlich: Es gibt keine Vorlage- oder Zustimmungsvorbehalte gegenüber Landesamt oder Ministerium, egal wie hoch der Betrag ist. Die Begründung lautet, bei erfüllten Voraussetzungen bestehe ein Rechtsanspruch, die Ämter hätten kein Ermessen. Seit 2016 wurden Landesamt und Ministerium in nur 13 Fällen vor einer Entscheidung befasst. Spezialisierte Bearbeiter gibt es nicht, und wie viele Beschäftigte sich mit solchen Fällen befassen, wird nicht erfasst. Das Finanzamt Kaufbeuren hatte Anfang 2026 54,65 Beschäftigte bei 64,04 Sollstellen.
Der Oberste Rechnungshof hat die Erlassfälle nach eigener Auskunft noch nie gezielt geprüft. Das Landesamt für Steuern schaut jährlich in ein anderes der sechs Ämter. Einen Gestaltungsmissbrauch stellte die Verwaltung in keinem Fall fest. Ob er geprüft wurde, ist nicht dokumentiert, denn Aufzeichnungen darüber gibt es nicht.
Kritik
Ein Rechtsanspruch auf den Erlass spricht für sorgfältige Kontrolle, nicht gegen sie. Wo ein einzelnes Finanzamt in 41 Fällen im Schnitt über 106 Mio. Euro entscheidet, braucht es ein Vier-Augen-Prinzip mit Zustimmungsvorbehalt ab einer festen Betragsgrenze. Die Erlassfälle gehören gezielt vom Obersten Rechnungshof geprüft. Und wer einen Missbrauch ausschließen will, muss die Prüfungen vor dem Erlass auch aufzeichnen.
Drucksache 19/13422, Bayerischer Landtag, 12. Oktober 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.