Berlin zahlt Ex-Abgeordneten mehr Zuschuss
Berlin will Ex-Abgeordneten mit 2.352 Euro Pension und kleiner Rente 210 statt 0 Euro für die Krankenversicherung zahlen, Kosten unklar
Was ist passiert?
Das Land Berlin zahlt Abgeordneten und ehemaligen Abgeordneten einen Zuschuss zur Krankenversicherung, sofern nicht schon ein anderer Träger etwas beisteuert. Wer als Ehemaliger eine Altersentschädigung vom Land bezieht und nebenher eine kleine Rente oder ein Arbeitseinkommen hat, ging bisher leer aus: Schon ein geringer Beitragsanteil von Rentenkasse oder Arbeitgeber schloss den Landeszuschuss vollständig aus. Das soll sich ändern. Am 26. August 2026 legten die Fraktionen von CDU und SPD im Abgeordnetenhaus einen dringlichen Antrag vor, nach dem das Land ab dem 1. Januar 2027 auch in diesen Fällen zahlt.
Wie das wirkt, zeigen die Beispiele in der Begründung. Eine ehemalige Abgeordnete erhält 2.352 Euro Versorgung und 255 Euro Rente. Ihr Krankenversicherungsbeitrag beträgt 460 Euro, die Rentenkasse trägt davon 20 Euro. Bisher bekam sie deshalb nichts vom Land, künftig sollen es 210 Euro sein, die Hälfte des auf die Versorgung entfallenden Beitrags von 420 Euro. Anders gerechnet: Ein Fremdanteil von 20 Euro blockierte bislang gut das Zehnfache an Landeszuschuss. Bei einem privat versicherten Ehemaligen mit 3.397 Euro Versorgung reichten bisher 15 Euro Rentenzuschuss, um 300 Euro Landesgeld auszuschließen. Im dritten Fall, 2.044 Euro Versorgung plus Arbeitseinkommen, ließ ein Arbeitgeberanteil von 100 Euro den Anspruch entfallen. Künftig gibt es dort 183 Euro.
Gedeckelt bleibt der Zuschuss bei 40 Prozent des höchsten allgemeinen AOK-Gesamtbeitrags. Aus dem Beispiel mit 800 Euro Prämie ergibt sich dafür ein Höchstbetrag von 340 Euro. Wer nur Versorgung bezieht, kann sogar etwas verlieren: Statt der bisherigen Pauschale von 340 Euro gibt es bei 600 Euro Prämie künftig 300 Euro.
Die Antragsteller sehen im bisherigen pauschalen Ausschluss eine Härte und verweisen auf ähnliche Regelungen im Bund und in einigen Ländern. Wie viele Personen profitieren und was das Land jährlich zusätzlich zahlt, nennt der Antrag nicht. Ob er beschlossen wurde, ist nach Stand der Vorlage offen.
Kritik
Die Beispielempfänger haben Versorgungsbezüge von gut 2.000 bis knapp 3.400 Euro und erhalten dennoch zusätzliche Landesmittel für ihre Krankenversicherung. Dass ein kleiner Zuschuss Dritter bisher den Landeszuschuss ausschloss, war kein Versehen, sondern der Grundgedanke: Wer schon anderweitig unterstützt wird, braucht das Land nicht. Wenn Berlin die Regeln für Ehemalige großzügiger fasst, sollte das Parlament dafür zuerst die Zahl der Begünstigten und die Mehrkosten offenlegen, statt den Antrag im Dringlichkeitsverfahren durchzubringen. Ein Ausbau von Privilegien für frühere Mandatsträger ist ohne zwingenden Anlass den Steuerzahlern kaum zu vermitteln.
Drucksache 19/3461: Dringlicher Antrag, Abgeordnetenhaus Berlin, 26. August 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.