1,79 Millionen für Werk, das schon schließt
Das Wirtschaftsministerium Brandenburg zahlte 1,79 Millionen Euro für ein Güterwagen-Werk in Großräschen, das nach 33 Monaten schließen soll
Was ist passiert?
Im Industrie- und Gewerbegebiet Sonne in der Lausitz eröffnete das Unternehmen VTG im April 2024 das „Güterwagen-Zentrum Lausitz“. Es wurde als Europas erstes CO2-neutrales Instandhaltungswerk für Güterwagen gefeiert, mit einer Kapazität von rund 2.000 Wagen im Jahr. Der Standort sollte Arbeitsplätze in einer Region sichern, die auf neue Industrie hofft.
Das Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg bewilligte dafür im Dezember 2022 einen Zuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Das Geld kommt je zur Hälfte aus dem Bundes- und dem Landeshaushalt. Bei geplanten Investitionen von 12,25 Mio. Euro und einem Fördersatz von 15 Prozent waren es 1.837.500 Euro. Am Ende wurden 11,9 Mio. Euro investiert und 1.788.803 Euro ausgezahlt.
Die Gegenleistung sollte eine Bindung an den Standort sein: mindestens bis August 2029, für die Energie- und Wasseranlagen sogar bis August 2032. Doch Ende Juni 2026 kündigte VTG an, das Werk zum 31. Dezember 2026 zu schließen. Als Grund nennt das Unternehmen eine nicht ausreichende Auslastung und veränderte Marktbedingungen. Von den 60 Monaten Zweckbindung bis 2029 wären dann gerade 28 vergangen. Das Land erfuhr von den Plänen nach eigenen Angaben aus der Veröffentlichung des Unternehmens.
Die Zahlen zeigen, was der Steuerzahler bekam: Durch die Förderung entstanden 20 neue Arbeitsplätze, dazu kamen 12 bestehende, die an den neuen Standort wechselten. Je neuem Arbeitsplatz flossen damit rund 89.400 Euro (1.788.803 Euro geteilt durch 20).
Die Landesregierung erklärt, bei Wegfall der Fördervoraussetzungen sei der Bescheid zu widerrufen und die Förderung zurückzufordern. Die Investitionsbank prüft noch. Zugleich sucht man gemeinsam mit dem Unternehmen nach einer Nachnutzung, denn ein neuer Investor könnte in den Bescheid eintreten. Wie viel am Ende zurückfließt, bleibt offen.
Kritik
Ein Werk, das nach etwa 33 Monaten Betrieb wieder aufgegeben werden soll, hat die geförderte Bindung von fünf Jahren klar verfehlt. Das Land hat den Zuschuss bis auf einen kleinen Rest bereits ausgezahlt, obwohl erst gut ein Drittel der Zweckbindung verstrichen ist. Künftig sollten Auszahlungen enger an die tatsächliche Betriebsdauer und die Auslastung gekoppelt werden. Der Zuschuss muss jetzt konsequent zurückgefordert werden, sofern sich kein tragfähiger Nachfolger findet.
Drucksache 8/3219: Antwort, Landtag Brandenburg, 5. August 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.