Gefängnisseelsorge in Bremen fast sechsmal teurer
Bremens Justizsenatorin zahlt für muslimische Seelsorge im Gefängnis 49.308 Euro im Jahr statt 8.610 Euro 2016, ohne geleistete Stunden zu prüfen
Was ist passiert?
In der Justizvollzugsanstalt Bremen, zu der auch eine Abteilung in Bremerhaven gehört, gibt es seit dem Staatsvertrag mit den islamischen Religionsgemeinschaften von 2013 eine muslimische Gefängnisseelsorge. Dafür zuständig ist die Senatorin für Justiz und Verfassung, die den Dienst über Zuwendungen an die Schura, die Islamische Religionsgemeinschaft Bremen, finanziert. Dass Gefangene Zugang zu einem Seelsorger ihrer Religion haben sollen, ist für sich genommen unstrittig.
Auffällig ist, wie sich die Ausgabe entwickelt hat. 2016 flossen 8.610 Euro, 2025 waren es 49.308,70 Euro. Für das erste Halbjahr 2026 stehen bereits 30.211,50 Euro in der Liste. Zusammengerechnet hat das Land von 2016 bis Juni 2026 rund 281.000 Euro überwiesen. Das finanzierte Kontingent wuchs im selben Zeitraum von etwa fünf Wochenstunden auf bis zu 40. Gestellt werden derzeit drei Seelsorger.
Wie viel davon tatsächlich geleistet wird, lässt sich der Antwort des Senats nicht entnehmen. Ob und in welchem Umfang die Schura Kurse, Gespräche oder Gebete anbietet, obliegt ihr selbst. Die Stunden dürfen flexibel quartalsweise erbracht und abgerechnet werden. Ein Monitoring hält der Senat nicht für nötig, die Zusammenarbeit habe sich schließlich bewährt.
Zusätzlich erhält die Schura in den Jahren 2025 und 2026 aus Gestaltungsmitteln jeweils 80.000 Euro. Das sind zusammen 160.000 Euro, mehr als die Hälfte der gesamten Seelsorgeförderung der vergangenen zehn Jahre (160.000 : 281.000 ≈ 57 Prozent).
Hinzu kommt der Blick auf den Empfänger. Mit dem Verein „Förderung der Kurdisch-Islamischen Kultur“ gehört der Schura ein Mitglied an, das im Bremer Verfassungsschutzbericht 2025 genannt wird, weil es vom PKK-nahen Birati e. V. abhängig ist. Ein automatisierter Extremismuscheck besteht erst seit Anfang 2025, eine Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz findet dabei nicht statt.
Kritik
Wer die Zuwendung fast versechsfacht, muss wissen, was er dafür bekommt. Wenn der Empfänger Umfang und Abrechnung weitgehend selbst bestimmt, gehört ein Nachweis der tatsächlich geleisteten Stunden zur Mindestanforderung. Bei einem Dachverband, zu dem ein im Verfassungsschutzbericht genanntes Mitglied zählt, reicht der Hinweis auf ein bewährtes Verhältnis nicht aus. Das Land hätte die Förderung an prüfbare Leistungen und eine echte Sicherheitsabfrage koppeln müssen.
Gerade bei Geld für den Strafvollzug sollte die Kontrolle strenger sein, nicht lockerer.
Drucksache 21/1906: Mitteilung, Bürgerschaft Bremen, 4. August 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.