Hamburger Friedhöfe: Software doppelt so teuer
Die Hamburger Friedhöfe zahlen für ein neues Computerprogramm 1.589.145 statt 682.407 Euro, weil wichtige Teile im Plan fehlten
Was ist passiert?
Die Hamburger Friedhöfe AöR sind ein öffentliches Unternehmen im Verantwortungsbereich der Umweltbehörde BUKEA. Ein Großkonzern ist das nicht: Für die Office-Produkte sind rund 200 Nutzer gemeldet, für die Software Microsoft Dynamics Navision 110. Trotzdem führt das Unternehmen seit dem 1. März 2026 SAP S/4HANA ein. Zunächst sollte das Projekt Ende Juni 2027 abgeschlossen sein.
Das Budget dafür lag ursprünglich bei 682.407 Euro. Wie der Senat auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Sandro Kappe mitteilte, sind es inzwischen 1.589.145 Euro. Das sind 906.738 Euro mehr (1.589.145 minus 682.407). Auf jeden ursprünglich eingeplanten Euro kommen damit gut 1,30 Euro obendrauf. Der Abschluss rückte auf den 1. Januar 2028.
Die Begründung des Senats lautet auf „Falschberatung der Aufwände“ und „fehlende notwendige Module“, darunter Success Factors. Für Implementierung und Schulung stehen nun 649.915 Euro im Plan, für die auf vier Jahre verteilten Lizenzen weitere 359.135 Euro. Wer da falsch beraten hat, lässt die Antwort offen.
Zur Verzögerung trugen laut Senat ein Nachprüfungsverfahren eines Bieters bei der Vergabekammer (fünf Monate) und die späte Systembereitstellung durch SAP bei. Die Mehrkosten dieser Verzögerung sind mit 13.300 Euro vergleichsweise klein.
Zur Einordnung: Die gesamten IT-Kosten des Unternehmens lagen 2025 bei 1.286.732 Euro. Die Mehrkosten allein entsprechen rund 70 Prozent davon (906.738 geteilt durch 1.286.732).
Kritik
Ein Projekt, dessen Kosten sich wegen eines unvollständigen Leistungsumfangs mehr als verdoppeln, war schlicht nicht ausreichend geplant. Welche Module ein SAP-System braucht, muss geklärt sein, bevor ein Budget beschlossen und ausgeschrieben wird. Dafür hätte man vor dem Start unabhängige Fachleute den Aufwand prüfen lassen müssen, statt dem ersten Ansatz zu vertrauen. Dass die Steigerung nun als Folge von „Falschberatung“ dargestellt wird, ersetzt keine Verantwortung: Wer beauftragt und zahlt, muss auch die Beratung kontrollieren.
Drucksache 23/4978: Schriftliche Kleine Anfrage, Bürgerschaft Hamburg, 18. August 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.