Haftplatz vor Abschiebung für 2,24 Millionen Euro
Das Land NRW will für 313,7 Millionen Euro ein Gefängnis für 140 Menschen vor der Abschiebung bauen, 55 Millionen davon nur für die Planung
Was ist passiert?
Nordrhein-Westfalen braucht nach eigener Einschätzung mehr Plätze für Menschen, die das Land verlassen müssen und bis zur Abschiebung festgehalten werden. Deshalb soll eine zweite Abschiebehaftanstalt entstehen. Vorsorglich hat der Landtag dafür schon einiges an Geld reserviert: Mit dem Haushalt 2025 kamen Verpflichtungsermächtigungen über 200 Millionen Euro beim Innenministerium und weitere 100 Millionen Euro in der Allgemeinen Finanzverwaltung, 2026 folgten noch einmal 50 Millionen Euro. Gedacht war das Geld laut Landesregierung für den Kauf eines Grundstücks und die Anmietung einer Einrichtung, die ein anderer erst bauen sollte.
Inzwischen hat der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW einen Kaufvertrag für die Fläche geschlossen. Den Preis wollte er zunächst nicht nennen. Erst auf eine Kleine Anfrage aus dem Landtag legte die Landesregierung im September 2026 ihre Rechnung offen: Rund 313,7 Millionen Euro soll das Vorhaben insgesamt kosten. Davon entfallen rund 38,7 Millionen Euro auf das Grundstück (35,8 Millionen Euro Kaufpreis plus rund 2,9 Millionen Euro Nebenkosten) und rund 220 Millionen Euro auf die Errichtung. Von einer Anmietung ist in der Aufstellung keine Rede mehr.
Bemerkenswert ist der dritte Posten: Rund 55 Millionen Euro will das Land allein für die Planung ausgeben. Das ist ein Viertel der Baukosten (55 von 220 Millionen Euro). Für jeden Euro, der in Mauern, Zellen und Technik fließt, gehen also weitere 25 Cent in Entwürfe und Gutachten.
Die Anfrage ging von einer Belegung mit 140 Personen aus. Legt man diese Zahl zugrunde, kostet jeder Haftplatz rund 2,24 Millionen Euro (313,7 Millionen Euro geteilt durch 140). Darin sind die laufenden Kosten noch nicht enthalten. Wie hoch sie ausfallen, kann die Landesregierung nach eigener Auskunft noch nicht belastbar sagen. Ganz in trockenen Tüchern ist auch der Grundstückskauf nicht: Der Vertrag bleibt schwebend unwirksam, bis der Bundestag zustimmt.
Kritik
Rund 2,24 Millionen Euro je Haftplatz sind ein stolzer Preis, und dabei sind die jährlichen Betriebskosten noch gar nicht eingerechnet. Dass allein die Planung 55 Millionen Euro verschlingen soll, also ein Viertel der Baukosten, ist nicht hinnehmbar. Das Land muss den Planungsaufwand drastisch zusammenstreichen und auf zweckmäßige, standardisierte Lösungen setzen statt auf einen kostspieligen Einzelentwurf. Solange der Grundstückskauf noch nicht genehmigt ist, bleibt dafür genug Zeit.
Drucksache 18/21175: Antwort, Landtag Nordrhein-Westfalen, 7. September 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.